Parteistatuten – Grundsatzpapier

Neugründung der politischen Partei

Die Volldemokraten VD

Parteistatuten – Grundsatzpapier

 

Grundsätzliche Ziele der Volldemokraten

  • Ziel der Volldemokraten ist es, aus der derzeit vorhandenen Teildemokratie – einer „demokratisch legitimierten parlamentarischen Diktatur“ – eine echte ca. 95 % Volldemokratie schrittweise durch parlamentarische Mehrheitsentscheide und später durch Volksentscheide zu etablieren.

  • Das bedeutet, dem Grundsatz unserer Demokratie „Alle Macht geht vom Volke aus“ durch Einführung der plebiszitären Gesetzgebung zum Durchbruch zu verhelfen.

  • Entmachtung der Amtsinhaber bei ihrer politischen Entscheidungskompetenz zugunsten der Bürger (Souverän).

  • Die Errichtung einer Gesellschaft aus freien Bürgern, die alle persönlich ihre „Probleme“ politisch lösen können. Denen alles möglich ist durch Volldemokratie.

  • Alle Parteimitglieder sind zu obigen Zielen grundsätzlich verpflichtet.

 

Politische Ziele

  • Einführung der plebiszitären Gesetzgebung durch Mehrheitsentscheid des deutschen Bundestages

  • Einführung der Personenwahl für jedes Amt durch plebiszitäre Mehrheitsentscheidung.

  • Offenlegung aller Staatsgeheimnisse.

  • Volldemokratische Legitimierung aller gültigen Staatsverträge.

  • Zerlegung des Innenministeriums in mehrere Einzelministerien (Polizei, Verwaltung, …).

  • Verkleinerung der Streitkräfte des Verteidigungsministeriums auf ca. 10.000 Spezialisten für Heer, Luftwaffe und Marine (nur Küstenschutz).

  • Durchsetzung aller politischen Parteiziele auf parlamentarisch-demokratischem Wege.

  • Ausarbeitung eines Arbeitsplanes zur Umstellung unseres heutigen Politsystems auf eine Volldemokratie in ca. 3 – 5 einzelnen Teilschritten.

  • Schrittweise Übergabe der Staatsmacht an den deutschen Souverän.

 

Mehrheiten

  • Bei einer Volldemokratie entscheidet grundsätzlich der Souverän, die Mehrheit der Bürger per plebiszitärem Wahlentscheid. Diese Entscheidung resultiert aus der durchschnittlichen Mehrheitsmeinung der Bevölkerung.

 

Minderheiten

  • Es gibt zwei Extreme von Minderheiten, unabhängig davon ob es eine große oder kleine Minderheit ist, die „liebe“ Minderheit und die „böse“ Minderheit mit all ihren Spielarten dazwischen.

  • Eine „liebe“ Minderheit wird immer eine Mehrheit für ihre speziellen Anliegen bekommen, eine „böse“ Minderheit wird dies niemals schaffen.

 

Gesetzgebung

  • Die Politik in Form von Gesetzen und Verordnungen entscheiden derzeit die Parlamente und Regierungen, in Zukunft nach Umstellung auf Volldemokratie, der deutsche Souverän.

  • Alle Gesetze und Verordnungen Deutschlands können durch plebiszitären Mehrheitsentscheid vom Volk abgestimmt, gewählt oder verändert werden.

  • Aufhebung aller Staatsgeheimnisse durch plebiszitären Mehrheitsentscheid des Souveräns.

  • Änderung aller Gesetze die der volldemokratischen Staatsform widersprechen durch plebiszitären Mehrheitsentscheid.

  • Änderung aller Gesetze die es dem Staat erlauben, freie, nicht hilfsbedürftige Bürger zu bevormunden, jeweils durch parlamentarischen Mehrheitsentscheid.

  • Alle gültigen Staatsverträge (Landesverträge) werden durch plebiszitären Mehrheitsentscheid bestätigt, verändert oder aufgekündigt.

  • Änderungen der Verfassung von Deutschland können nur mit einer Mehrheit aller stimmberechtigter Bürger erfolgen oder durch 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

Wahlen

  • Das Volk, der Souverän sind alle stimmberechtigten deutschen Bürger im Inland und Ausland.

  • Um eine Wahl zu initiieren benötigt man 1% der Stimmen aller Wahlberechtigten (schriftlich mit Namen oder per Internet + Legitimation)

  • Die „gleiche“ Wahl (Neuwahl) kann frühestens nach sechs Monaten stattfinden, Unterschriften dazu dürfen frühestens nach fünf Monaten gesammelt werden. Gesammelte Stimmen haben 6 Monate lang Gültigkeit.

  • Alle Wahlen können einen Monat lang per Personalausweis mit Chip gewählt werden. Die Wahlen erfolgen per Internet über Computer oder Smartphone. Diese Geräte haben eine Eingabevorrichtung für den gechipten Personalausweis. Es darf auch gewählt werden mit Hilfe der Stimme einer künstlichen „Computer-Intelligenz“.

  • Eine geheime Wahlabstimmung, bezogen auf die einzelnen Bürger, muss gewährleistet sein.

  • Der prozentuale Stand der Wahl wie auch die Zahl der abgegebenen Wählerstimmen ist während der einmonatigen Wahl öffentlich.

  • Bei Bundeswahlen dürfen alle deutschen Bürger teilnehmen.

  • Bei Landeswahlen dürfen alle deutschen Bürger mit Wohnsitz in diesem Land teilnehmen.

  • Bei Kommunalwahlen dürfen alle EU-Bürger mit Wohnsitz in der jeweiligen Kommune teilnehmen.

  • Alle politischen Ämter Deutschlands werden separat einzeln vom Volk (wahlberechtigte Bürger) für 4 Jahre gewählt (Mehrheitsentscheid).

  • Politisch gewählte Personen können nach 6 Monaten jederzeit abgewählt werden. Dazu bedarf es Unterschriften von 1% der Wahlberechtigten für eine Neuwahl.

  • Politisch gewählte Personen sind: „Staats-Chef“, Ministerpräsidenten, Minister, Staatssekretäre, Chefs der Behörden und Ämter, Gerichtspräsidenten, Polizeipräsidenten, Chefs der Geheimdienste, Oberbürgermeister, stellvertretende Bürgermeister, Verbandsbürgermeister, Ortsbürgermeister.

 

Neue Parlamente

  • Parlamente sind zur Meinungsbildung des Volkes da (Diskussionsforum). Die Abgeordneten dürfen keine Entscheidungen treffen. Dies bleibt dem Souverän vorbehalten.

  • Bundesparlament (Bundestag). Dieser besteht aus allen oben aufgeführten, politisch gewählten Personen, ausgenommen Ortsbürgermeister.

  • Landesparlament (Landtag). Dieser besteht ausschließlich aus den in diesem Bundesland politisch gewählten Personen und allen Ortsbürgermeister dieses Bundeslandes.

  • Es können Spezialisten aller Fachgebiete im Parlament sprechen.

  • Alle Parlamentarier erhalten das gleiche Parlamentarier-Gehalt.

  • Ca. alle 1 – 2 Wochen Parlamentssitzung (ca. 1 – 2 Tage).

 

Neue Regierung

  • Die großen Ministerien, speziell das Innenministerium werden in kleinere Ministerien zerlegt, damit deren Machtbefugnisse deutlich verringert werden.

  • Die „Regierungen“ (Bund/Länder/Kommunen) bestehen aus jeweils einzeln, frei gewählten, politisch unterschiedlich denkender Personen.

  • Sie sind verpflichtet mit ihren „Amtskollegen“ freundschaftlich-kollegial zusammenzuarbeiten.

  • Gewählte Amtsinhaber sind Organisatoren und Vordenker für ihr Amt.

  • Bei „Notfällen“ sind Amtsinhaber verpflichtet Notfallentscheidungen zu treffen, die anschließend durch Mehrheitsentscheid des Souveräns bestätigt, verändert oder aufgehoben werden.

  • Einen Bundespräsidenten gibt es nicht mehr.

  • Der „Staatschef“ hat als oberste Führungspersönlichkeit Sonderrechte. Er beaufsichtigt alle Staatsminister.

 

Geheimnisse

  • Es gibt keine Staats-Geheimnisse, Geheim-Verträge oder Geheim-Abkommen mehr. Alle diese Verträge und Abkommen sind öffentlich. Alle diese derzeit gültigen „Verträge“ werden per plebiszitärer Wahl legitimiert, verändert oder für ungültig erklärt.

  • Es gibt keine Staats-Geheimverhandlungen. Alle Verhandlungen sind öffentlich.

  • Die einzigen Geheimnisse des Staates besitzen die Kriminalpolizei (Justiz) und der Geheimdienst. Diese benötigen diese Rechte zur Aufklärung oder Abwehr von Straftaten gegen Bürger oder den „Staat“.

  • Was Polizei und Geheimdienste grundsätzlich dürfen und was nicht, entscheiden die Bürger per Wahl.

  • Einzelne wenige, geheime Spezialisten des Geheimdienstes müssen extreme Sonderrechte bekommen, außerhalb der normalen Gesetzgebung (vom Volk legitimiert).

  • Geheimdienste, Kripo und Staatsanwaltschaft müssen eng zusammenarbeiten.

 

Partei – Parteimitglieder – Rechte – Pflichten

  • Parteien sind Gemeinschaften politisch ähnlich denkender Bürger. Sie helfen ihren Mitgliedern eine „gute“ Politik zu betreiben.

  • Parteien haben keinerlei Bestimmungsrechte oder Wahlrechte, nur deren in ein Amt oder Parlament gewählte Mitglieder.

  • Jedes Mitglied der Volldemokraten hat die Pflicht in den heute bestehenden Parlamenten bei Abstimmungen immer nach Meinung der Bevölkerungsmehrheit zu entscheiden. Meinungsumfragen werden dazu durchgeführt.

  • Alle Parteimitglieder der VD dürfen ihre persönliche Meinung zu jedem Thema frei äußern.

  • Parteimitglieder der VD, die als Abgeordnete tätig sind, können ihre eigene Meinung frei vertreten, sofern diese den Parteistatuten nicht widerspricht.

  • Abgeordnete der VD dürfen jede andere liberale, etablierte Partei unterstützen, sofern diese bereit ist, Machtbefugnisse an den Souverän von Deutschland abzugeben.

  • Alle gewählten Amtsinhaber der VD haben die Pflicht, wöchentlich alle ihre Aufgaben/Tätigkeiten und Entscheidungen öffentlich zu machen.

  • Alle Parteimitglieder der VD sind verpflichtet, die Parteistatuten einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss aus der Partei durch die VD Ethik-Kommission.

Internet

  • Die Volldemokraten haben eine große Internetplattform. Auf dieser können alle politischen Aktivitäten der Partei verfolgt werden.

  • Diese Internetplattform ist Ansprechpartner der Bürger für Auskünfte, Beschwerden und Verbesserungs- bzw. Lösungsvorschläge.

 

Technische Ausführung

  • damit die Volldemokratie entstehen kann, benötigt man einen großen separat arbeitenden Zentralcomputer. Dieser kann von außen nicht manipuliert werden (baulich bedingt).

  • Über diesen Rechner kann jeder wahlberechtigte, deutsche Bürger per Personalausweis mit Microchip über das Internet per Computer oder Smartphone seine Wahlabstimmungen oder politischen Ideen und Vorschläge abgeben.

  • Dieser Großrechner mit einem neuartigen Programm für künstliche Intelligenz kann jede Idee fachlich bewerten und die besten Ideen zu jeder Thematik der Allgemeinheit kundtun.

  • Es können damit hunderte Wahlen pro Jahr abgehalten werden.

  • Die Bürger haben damit die Möglichkeit über „Alles und Jedes“ mitzubestimmen.

  • Die Auswirkungen einer gut funktionierenden Volldemokratie erzeugt automatisch eine „Schwarmintelligenz“, die bei einer intelligenten Species zu einer imaginären „Superintelligenz“ führt, gespeist aus Millionen unterschiedlich denkender Gehirne.

 

Partei – Intern

  • Nach Parteigründung der Volldemokarten werden die Parteistatuten auf allen Ebenen publiziert.

  • Wir wollen zur Bundestagswahl wie auch zu allen Landtagswahlen antreten. Dazu werden alle notwendigen Schritte eingeleitet.

  • Für jede Bundestagswahl wie auch für alle Landtagswahlen entwickeln die Volldemokraten für die „Tagespolitik“ der jeweiligen Wahlperiode eine allgemeine „Politrichtung“. Meinungsforschungsinstitute spielen dabei eine tragende Rolle.

     

    Vorstand – Parteisitz + Parteigremien

 

Odernheim am Glan, den 9. Januar 2019

Klaus Krätschmer

 

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Neugründung der Partei Volldemokraten